Ist die Gepäckstückzahl begrenzt?
Sie können 2 Gepäckstücke kostenlos mit sich führen (genauere Angaben siehe unten).
Wenn Sie mehr als 2 Gepäckstücke mit sich führen wollen, müssen Sie einen Gepäckzuschlag in Höhe von 35 € pro Gepäckstück zahlen (auf der iDTGV - Webseite unter der Rubrik "Meine Reiseoptionen"), wobei für jeden Reisenden maximal 2 weitere Gepäckstücke zulässig sind.
Wenn Sie diesen Aufpreis nicht gleich bei der Reservierung bezahlt haben, müssen Sie im Zug einen Aufpreis von 45 € zahlen.
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Bei den pro Person kostenlos mitgeführten Gepäckstücken darf es sich maximal um wie folgt handeln:
- zwei Handgepäckstücke (Koffer, Rucksack, Reisetaschen) pro Reisendem; oder
- ein Handgepäckstück und ein Gegenstand pro Reisendem (ein Kinderwagen, ein Rollstuhl, ein Fahrrad, dessen abnehmbare Räder zusammen in einer speziellen Hülle einer Größe von maximal 1,20 x 0,90m verstaut worden sind, ein Surfbrett in einer Hülle einer Größe von maximal 1,20m x 0,90m, ein Paar Ski, ein Monoski oder ein Snowboard, eine Reisetasche für ein „kleines" Haustier; oder
- ein Handgepäckstück pro Reisendem und ein Gepäckstück einer Größe von 50cm x 50cm x 50cm; oder
- ein Handgepäckstück pro Reisendem und ein Musikinstrument.